18. Juni 2021 / Aus aller Welt

Sechs Jahre Haft nach Tod durch Samurai-Schwert

Die Klinge war 75 Zentimeter lang und für die Partnerin eines Mannes aus Herford tödlich. Das Gericht wertete die Aussagen des Täters als Geständnis. Er muss jetzt hinter Gitter.

Ein Justizbeamter zeigt im Bielefelder Landgericht am ersten Prozesstag das Samurai-Schwert.

Für die Tötung seiner 42 Jahre alten Freundin mit einem Samurai-Schwert soll ein Mann aus Herford für sechs Jahre ins Gefängnis.

Der 37-Jährige tötete die Frau im Januar 2021 nach Überzeugung des Landgerichts Bielefeld aus Wut und Eifersucht mit einem Schwertstich in den Bauch. Die Aussage des Deutschen im Prozess wurde als Geständnis gewertet. Er hatte die Tat eingeräumt, aber Erinnerungslücken geltend gemacht.

Nach Ansicht der Richter war der Täter zum Tatzeitpunkt nur eingeschränkt steuerungsfähig, er wurde wegen Totschlags verurteilt. Nach Berechnungen eines Sachverständigen hatte der 37-Jährigen bei der Tat über drei Promille Alkohol im Blut. Opfer und Täter waren nach Ansicht des Gerichts alkoholkrank.

Aus diesem Grund ordnete das Gericht auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Vor dem Stich mit der 75 Zentimeter langen Klinge, einem im Internet bestellten Samurai-Schwert, soll es am Vortag einen Streit über das Sexualleben der Frau gegeben haben. Nach einer gemeinsamen Feier bei einem Bekannten war die 42-Jährige nicht mit nach Hause gekommen war. Als sie am Tag darauf zur Wohnung zurückkehrte, soll die Auseinandersetzung derart eskaliert sein, dass der Angeklagte zustieß. Die 42-Jährige verblutete.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und der Verurteilte können Revision durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragen. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft beantragt, der Verteidiger dreineinhalb.

Samurai waren die Mitglieder des Kriegerstandes in der Zeit des japanischen Mittelalters bis zu ihrem Ende in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie hatten eine ähnliche Position wie die Ritter in Europa.


Bildnachweis: © Moritz Winde/Westfalen-Blatt/dpa
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