22. März 2024 / Kreis Gütersloh

Allgemeinverfügung hebt Sperrbezirk auf

Schloß Holte-Stukenbrock. Der Kreis Gütersloh hat per Allgemeinverfügung den Sperrbezirk zum Schutz gegen die...

Schloß Holte-Stukenbrock. Der Kreis Gütersloh hat per Allgemeinverfügung den Sperrbezirk zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut in Schloß Holte-Stukenbrock aufgehoben. Die Anordnung per Amtsblatt (Nr. 880) tritt am Samstag, 23. März, in Kraft. Damit entfallen jegliche Ein-schränkungen, die beim Ausbruch der Faulbrut angeordnet wurden. Die Krankheit gilt als erloschen.

Die Amerikanische Faulbrut, eine gefährliche Erkrankung von Bienenvölkern, war Anfang August vergangenen Jahres in Schloß Holte-Stukenbrock ausgebrochen. Daraufhin hat die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh einen Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Innerhalb dieser Zone mussten die Bienenvölker untersucht und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Darüber hinaus durften keine Bienenvölker heraus- oder hereingebracht werden. Die Einschränkungen entfallen jetzt mit dem neuen Amtsblatt, das die Aufhebung des Sperrbezirks regelt.

Amtsblatt Nr. 880 vom 22. März 2024

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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