2. Februar 2023 / Kreis Gütersloh

Sanierung und Neubau: Förderungen ändern sich

Gütersloh. Seit Beginn des Jahres gelten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Reihe neuer...

Gütersloh. Seit Beginn des Jahres gelten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Reihe neuer Regelungen. Gleiches gilt für einige Änderungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und im Jahressteuergesetz. Hausbesitzer und Bauherren können sich auf der Baumesse in Rheda-Wiedenbrück vom 3. bis 5. Februar am Beratungsstand und in den Vorträgen der Initiative ALTBAUNEU des Kreises Gütersloh und der Kommunen zu den aktuel-len Entwicklungen in der Förderlandschaft informieren.

Die geänderten Regelungen im Überblick: Die Bundesregierung fördert zum Beispiel ab 1. März 2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigeren Krediten. Standard dafür ist das Effizienzhaus 40. Eine nochmals höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel ‚Nachhaltiges Gebäude Plus‘. Die Neuregelung hilft dabei, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu verringern und die deutschen Klimaziele zu erreichen. Bauherren können ab März bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) Anträge stellen.

Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser wurde zum 1. Januar 2023 von fünf auf zehn Prozent erhöht. Bei der Förderung von Wärmepumpen oder Holzheizungen muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55 Prozent). 

Bei privaten Eigenleistungen können die mit der energetischen Maßnahme verbundenen Materialkosten gefördert werden. Die Mitförderung von Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, wie beispielsweise Photovoltaik oder Stromspeicher, wird aufgehoben. Ebenso ist die Eigenstromversorgung von einer Förderung ausgeschlossen. Vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel statische Ertüchtigung und Kabelkanäle, werden im Rahmen der Sanierung weiterhin mitgefördert.

Neue und bestehende Photovoltaikanlagen müssen die Einspeiseleistung nicht mehr auf 70 Prozent der Nennleistung begrenzen. Sie können auch mehr Strom einspeisen. Die Erträge von PV-Anlagen bis 30 Kilowatt (maximale Leistung) auf Einfamilienhäusern und bis 15 Kilowatt (maximale Leistung) je Wohnung auf Mehrfamilienhäusern sind von der Einkommenssteuer befreit.

Darüber hinaus muss 2023 bei der Anschaffung einer neuen PV-Anlage und damit zusammenhängenden Stromspeicher, nur noch der Nettobetrag bezahlt werden. Dadurch entfällt die Erstattung der Mehrwertsteuer beim Finanzamt. Zudem werden höhere Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz gewährt.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen zum Klimaschutz am Haus sowie zu den Angeboten der Initiative ALTBAUNEU des Kreises und der Kommunen auf der Baumesse sind abrufbar unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh

Bildzeile:

2023_02_02_Foto Baumesse_2022: ALTBAUNEU-Energieberaterin Jutta Sorey am Messestand im Beratungsgespräch Foto: Kreis Gütersloh

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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