Gütersloh. Nach Antrag des Trägerverbundes der Schuldner- und Insolvenzberatung im Kreis Gütersloh hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Kreises in seiner Sitzung am 30. Januar einer weiteren Förderung der Schuldner- und Insolvenzberatung im Kreis Gütersloh durch den Kreis für die kommenden drei Jahre einstimmig zugestimmt. Die bisherige Förderung der Schuldner- und Insolvenzberatung durch den Kreis lief Ende des Jahres 2022 aus. Abschließend wird über die Förderung der Schuldner- und Insolvenzberatung in der Sitzung des Kreisausschusses am 6. Februar entschieden.
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)


