17. März 2023 / Kreis Gütersloh

Höhere Grundwasserentnahme genehmigt

Gütersloh. Rund zwei Jahre hat das Verfahren inklusive Prüfung gedauert. Jetzt hat die Firma Storck KG in Halle/Westf....

Gütersloh. Rund zwei Jahre hat das Verfahren inklusive Prüfung gedauert. Jetzt hat die Firma Storck KG in Halle/Westf. den Bescheid für ihren Antrag zur Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis von Anfang 2021 erhalten. Damit genehmigt die untere Wasserbehörde des Kreises Gütersloh eine hö-here Wasserentnahme aus den bestehenden Brunnen sowie die Neuerrichtung eines Brunnens. Die Deckelung für die bestehenden Brunnen, die 2015 von der Bezirksregierung Detmold beschlossen wurde, wird aufgehoben. Verbunden ist dies mit einem umfangreichen Monitoring, bei dem unter anderem Messstellen errichtet und dauerhaft überwacht werden. Neu eingeführte Absenkgrenzen verhindern ein Leersaugen des Grundwasserleiters.

Anlass für den Antrag der Firma Storck war der steigende Eigenbedarf. Um diesen zu decken, muss mehr Grundwasser aus den Brunnen entnommen werden. Das bedeutet eine Steigerung der Fördermenge von jährlich 450.000 auf 625.000 Kubikmeter Grundwasser. Zur Prüfung des Antrags gibt es genaue Verfahrensschritte, die vom Kreis zu berücksichtigen sind. Im ersten Schritt hat sich die Verwaltung Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt und das Vorhaben für Bürgerinnen und Bürger offengelegt. Letztere konnten Einwände gegenüber der Planung äußern.

Bei einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin wurden die Argumente durch die untere Wasserbehörde protokolliert und anschließend bewertet. Zum Termin lagen fünf Einwände sowie zehn Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. Von den beteiligten Behörden wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. „Auch nach dem Erörterungstermin haben wir uns mit den Einwendungen und Stellungnahmen befasst. Konnten Bedenken nicht aus dem Weg geräumt werden, haben wir diese in Auflagen im Bescheid berücksichtigt“, erklärt Henrik Egeler, Abteilungsleiter Tiefbau und Vorsitzender beim Erörterungstermin. Zu diesen Auflagen gehört beispielsweise das erweiterte Monitoring sowie die Absenkgrenze, die eine Wasserentnahme der Firma Storck in möglichen Trockenzeiten wieder begrenzt.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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