Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist beim jeweiligen Schulsekretariat erforderlich.
Die Gesamtschule Standort Jahnstraße (Jahnstraße 11, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock) nimmt die Anmeldungen zur Sekundarstufe I an folgenden Terminen entgegen:
- Dienstag, 07.02.2023: 08:30 – 17:00 Uhr
- Mittwoch, 08.02.2023: 08:30 – 17:00 Uhr
- Donnerstag, 09.02.2023: 08:30 – 12:00 Uhr
- Freitag, 10.02.2023: 08:30 – 12:00 Uhr
Kontakt: Tel.: 05207 / 8905-6330, E-Mail: gesamtschule@stadt-shs.de
Die Gesamtschule Standort Am Hallenbad (Am Hallenbad 4, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock) nimmt die Anmeldungen zur Sekundarstufe II (EF) an diesen Tagen entgegengenommen:
- Dienstag, 07.02.2023: 09:00 – 16:00 Uhr
- Mittwoch, 08.02.2023: 09:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstag, 09.02.2023: 09:00 – 16:00 Uhr
- Freitag, 10.02.2023: 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt: Tel. 05207 / 8905 6360, E-Mail: gesamtschule@stadt-shs.de
Das Gymnasium (Holter Straße 155, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock) nimmt die Anmeldungen für Sek. I und Sek. II an folgenden Terminen entgegen:
- Dienstag, 07.02.2023: 09:00 – 12:00 Uhr
- Mittwoch, 08.02.2023: 09:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag, 09.02.2023: 09:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr
- Freitag, 10.02.2023: 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt: Tel.: 05207 / 8905-6200, E-Mail: gymnasium@stadt-shs.de
Für die Anmeldung zur Sekundarstufe I müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Kopie und Original des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie und Original der Schulformempfehlung
- Anmeldeschein im Original, der von der Grundschule mit dem Halbjahreszeugnis ausgegeben wurde
- Kopie und Original der Geburtsurkunde
- Aktuelle E-Mailadresse der Erziehungsberechtigten
- Kopie und Original des Masernschutznachweises
- Ausgefülltes Anmeldeformular (Download auf der Homepage der jeweiligen Schule)
Für die Anmeldung zur Sekundarstufe II muss folgendes vorgelegt werden:
- Kopie und Original des letzten Zeugnisses
- Kopie und Original der Geburtsurkunde
- Aktuelle E-Mailadresse der Erziehungsberechtigten
- Kopie und Original des Masernschutznachweises
- Ausgefülltes Anmeldeformular (Download auf der Homepage der jeweiligen Schule)
Schüler und Schülerinnen, die bereits die Sekundarstufe I des Gymnasiums Schloß Holte-Stukenbrock besuchen, wechseln automatisch in die Oberstufe und müssen nicht angemeldet werden.
Hinweis: Durch die Umstellung vom acht- auf den neunjährigen Bildungsgang wird es im Schuljahr 2023/2024 keine Jahrgangsstufe EF am Gymnasium Schloß Holte-Stukenbrock geben, sodass im Schuljahr 2023/2024 keine Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe EF aufgenommen werden können.
Im Falle einer getroffenen Sorgerechtsentscheidung ist diese schriftlich zu belegen.
Weitere Informationen zu den Anmeldungen stehen auf der Homepage der Schulen zur Verfügung.
Quelle: ©Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
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