18. Dezember 2023 / Kreis Gütersloh

Zentrale Anlaufstelle für Berufskraftfahrer – Online-Termine nutzen

Gütersloh. Dienstleistungen für Berufskraftfahrer, für die bisher in den Bür-gerbüros der 13 Kommunen des Kreises...

Veröffentlicht am 18. Dezember 2023 um 11:11 Uhr

Gütersloh. Dienstleistungen für Berufskraftfahrer, für die bisher in den Bür-gerbüros der 13 Kommunen des Kreises Gütersloh ein Antrag gestellt wer-den konnte, können ab dem 1. Januar nur noch in der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden. Dabei geht es zum einen um die Verlängerung der Führerschein-Geltungsdauer und zum anderen um die Ausstellung von Fahrerkarten und Fahrerqualifizierungsnachweisen, die für alle gewerblichen Kraftfahrer notwendig sind.

„Wir haben uns in Abstimmung mit den Bürgerbüros für diesen Schritt entschieden, um Berufskraftfahrern künftig eine zentrale Anlaufstelle für ihre Anliegen zu ermöglichen“, erläutert Elena-Sofie Winkelhage, Leiterin der Führerscheinstelle. Bislang konnte in den Bürgerbüros zwar die Verlängerung beantragt werden, allerdings nicht der Fahrerqualifizierungsnachweis für den Eintrag der ‚Schlüsselzahl 95‘, der für Berufskraftfahrer außerdem erforderlich ist. Der Führerscheinstelle soll es so künftig leichter möglich sein, die Geltungsdauer von Führerscheinen, Fahrerkarten und Fahrerqualifizierungsnachweisen zeitlich aneinander anzupassen. Für Berufskraftfahrer hat das den Vorteil, sich nicht mehr viele verschiedene Daten merken zu müssen, an denen ihre jeweiligen Fahrberechtigungen ablaufen.

Zudem wurden vergleichsweise wenige Anträge von Berufskraftfahrern in den Bürgerbüros gestellt, die Prüfung der Anträge ist gleichzeitig aber deutlich komplexer geworden. Auch aus diesem Grund soll die Bearbeitung künftig bei der Führerscheinstelle des Kreises gebündelt werden. Die Prüfung der Anträge bezieht sich dabei insbesondere auf die Anforderungen an die körperliche und geistige Kraftfahreignung.

Die Führerscheinstelle empfiehlt daher allen Fahrern, den Antrag auf Verlängerung der Führerschein-Geltungsdauer bereits sechs Monate vor Ablauf zu beantragen. Durch eine frühzeitige Antragstellung kann vermieden werden, dass notwendige Überprüfungen zu einem Zeitraum führen, in dem keine Fahrerlaubnis besteht.

Berufskraftfahrer werden gebeten, für die Verlängerung der Führerschein-Geltungsdauer sowie für die Ausstellung von Fahrerkarten und Fahrerqualifizierungsnachweisen vorab hier einen Termin bei der Führerscheinstelle zu buchen. Auch eine kontaktlose Antragsstellung per Post ist möglich. „Gerade für auswärtige Fahrer hat das den Vorteil, für die Verlängerung der Fahrerlaubnis nicht persönlich einen weiten Weg auf sich nehmen zu müssen“, erläutert Winkelhage. Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/führerscheinantrag zur Verfügung.

In den Bürgerbüros der Kommunen können auch über den 1. Januar hinaus weiterhin Ersatzführerscheine nach Verlust oder Diebstahl beantragt werden. Gleiches gilt für die Umstellung des Papierführerscheins in den EU-Kartenführerschein, als auch für den Umtausch EU-Kartenführerschein in EU-Kartenführerschein. Die Führerscheinstelle erinnert an dieser Stelle noch einmal an die Umtauschfrist der grauen und rosafarbenen Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Die Frist zum Tausch läuft am 19. Januar aus. Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/führerscheinantrag zur Verfügung. Benötigt wird dazu eine Kopie vom Personalausweis und vom bisherigen Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto.


Zum Thema:

Verlängerung Führerschein-Geltungsdauer

Fahrer der Klassen C1, C1E, C, CE (LKW) und D1, D1E, D, DE (Bus) müssen alle fünf Jahre die Geltungsdauer ihrer Fahrerlaubnis verlängern lassen. Dazu müssen unter anderem die körperliche und geistige Eignung durch ärztliche und augenärztliche Untersuchungen nachgewiesen werden.

Zudem benötigen Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen gewerblich nutzen möchten, einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Dieser ersetzt die frühere ‚Schlüsselzahl 95‘ im Führerschein und weist die Qualifikation eines Berufskraftfahrers nach. Der Nachweis ist für fünf Jahre gültig.

Die Fahrerkarte ist ein personenbezogener Nachweis für Berufskraftfahrer. Mittels eines Speicherchips auf der Fahrerkarte, können die Fahr- und Arbeitszeiten von Berufskraftfahrern erfasst werden. Die Fahrerkarte ist ebenfalls für fünf Jahre gültig.

 

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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