3. März 2022 / Aktuell

Mahnwache für Frieden und Freiheit in der Ukraine und Europa

Samstag, den 05.03. um 15 Uhr

Der Bürgermeister, die Vorsitzenden der Ratsfraktionen sowie der Vorsitzende des Jugendparlaments laden für Samstag, den 05.03. um 15 Uhr zu einer Mahnwache in den Bürgerpark am Rathaus ein, um die enge Verbundenheit mit den Menschen in der Ukraine zum Ausdruck zu bringen.
 
Dazu erklären sie gemeinsam:
Der russische Angriff auf die Ukraine erschüttert uns zutiefst. Dieser Bruch des Völkerrechts bringt unermessliches Leid über die Bevölkerung der Ukraine und bedroht zugleich den Frieden in Europa insgesamt. Die Welt ist eine andere geworden. Dieser Krieg muss schnellstens enden und die staatliche Souveränität der Ukraine in Frieden, Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung wieder hergestellt werden. Die westliche Staatengemeinschaft muss dazu einen substanziellen Beitrag leisten – bei der Verteidigung der Ukraine ebenso wie bei der Erreichung einer friedlichen Lösung des Konflikts.

Gemeinsam wollen wir unsere enge Verbundenheit mit den Menschen in der Ukraine zum Ausdruck bringen und rufen zu einer Mahnwache in Schloß Holte-Stukenbrock auf. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sind herzlich eingeladen ihrem dringenden Wunsch nach Frieden und Freiheit in Europa Ausdruck zu verleihen. Seien Sie dabei und bringen Sie gerne eine Botschaft oder ein Licht des Friedens mit. Während der Mahnwache werden Pfarrer Auris und Pfarrer Bodgan ein Friedensgebet sprechen. Zudem wird es kurze Berichte direkt aus erster Hand zur Situation in der Ukraine geben.

In vielfältiger Form kommt es aktuell bereits zu individuellen und organisierten konkreten Hilfeleistungen für die Ukraine – sei es in Form von Sachspenden oder Geldspenden. Diese wichtige Form der Solidarität ist bewundernswert. Wir begrüßen das sehr und unterstützen sie aus voller Überzeugung.

Weitere Details zum Ablauf der Veranstaltung am Samstag werden noch bekanntgegeben. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie gelten während der Veranstaltung die Maskenpflicht und Abstandsregeln.

Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Bild: Pixabay / jorono

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