30. April 2020 / Allgemeines

Anforderungen an Schutz- und Hygienemaßnahmen für Händler

Die IHK informiert

Abstand halten!

Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) hat ein Infoblatt mit unverbindlichen Empfehlungen für den Handel zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen herausgegeben. „Alle darin aufgeführten Maßnahmen sind als Selbstverpflichtung des Handels zu verstehen“, erläutert Harald Grefe, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer. „Bei vielen Händlern herrscht noch eine gewisse Verunsicherung über die notwendigen Maßnahmen, wie entsprechende Nachfragen bei uns zeigen. Deshalb haben wir diese Liste in Abstimmung mit allen 16 IHKs in NRW erstellt.“ Die Unternehmen benötigten jetzt konkrete Vorgaben im Hinblick auf die Anforderungen an Schutz- und Hygienemaßnahmen.

Die IHK empfiehlt den Händlern, einen limitierten Zutritt von Kunden im Verkaufsraum zu beachten. Faustregel sei ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche. Zudem müsse eine Schlangenbildung vorm Verkaufsraum vermieden werden. Darüber hinaus sei der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, auch bei Beratungsgesprächen.

Jeder Mitarbeiter und Kunde sollte einen Mundschutz tragen, der etwa beim Betreten des Ladengeschäfts ausgegeben werden könne. „Ohne entsprechenden Schutz muss den Kunden ab Montag, 27. April, der Zutritt verwehrt werden“, so Grefe. Im Eingangs- und Kassenbereich sollten Desinfektionsspender aufgestellt werden. Sofern mehrere Ein- beziehungsweise Ausgänge vorhanden wären, sollte ein „Einbahnsystem“ installiert werden. Vorzuführende Artikel sollten ausschließlich durch Mitarbeiter bedient werden und regelmäßig desinfiziert werden.

Im Kassenbereich müssten Plexiglas-Aufsteller („Spuckschutz“) zwischen Kunden und Mitarbeiter installiert sein. Dort sollten sichtbare Klebestreifen auf dem Fußboden angebracht sein, die die Länge der Abstände zwischen den Kunden angeben. An der Kasse sollte auf kontaktloses Zahlen als bevorzugte Zahlungsart hingewiesen werden.

Um unmittelbaren Kundenkontakt zu vermeiden, könnten Abholstationen eingerichtet werden. Retouren sollten se- parat gelagert werden. Die Ausdehnung von Öffnungszeiten oder Terminabsprachen könnte das Kundenaufkommen entzerren und das Einkaufsaufkommen zeitlich strecken.

Für Mitarbeiter müssten gegebenenfalls Einweghandschuhe bereitgestellt wer- den und es sollte während der gesamten Betriebszeit für durchgängig ausreichende Belüftung gesorgt werden. Des Weiteren rät die IHK die Mitarbeiter in alternierende Teams ohne jeden ungeschützten Zwischenkontakt aufzuteilen, um Infektionen untereinander zu vermeiden.

Es sei zwingend auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu achten, appelliert Grefe an die Händler und deren Kunden. „Der Handel ist in der Lage, den Schutz von Kunden und Angestellten sicherzustellen und das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind auch auf Betriebe mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche übertragbar und von diesen realisierbar. Das gilt auch für andere Branchen; insbesondere auf die Gastronomie können viele Maßnahmen 1:1 übertragen werden“, fasst Grefe zusammen.

Das IHK-Infoblatt „Unverbindliche Empfehlungen für den Handel zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen“ steht im Internet unter www.ostewestfalen.ihk.de als Download bereit.

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