7. November 2022 / Aus aller Welt

Angeklagte im Polizistenmordprozess schuldfähig

18 Verhandlungstage lang beobachten zwei Sachverständige die beiden Angeklagten im Polizistenmordprozess. Nun legen sie ihre Erkenntnisse vor. Ihre Urteile sind mitentscheidend für die Härte der Strafen.

Blumen und Kerzen am Tatort, an dem Ende Januar 2022 bei Kusel zwei Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle erschossen wurden.
Veröffentlicht am 7. November 2022 um 17:25 Uhr

Der Hauptangeklagte im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel (Pfalz) ist einem psychiatrischen Gutachten zufolge uneingeschränkt schuldfähig.

Zwar zeige der 39-Jährige einen Hang zur Selbstüberschätzung sowie eine «gewisse Gemütskälte» und «Eigenschaften, die man bei Psychopathen findet», sagte ein Sachverständiger im Landgericht Kaiserslautern. Es gebe aber keine Anhaltspunkte für ein neurologisches Leiden oder eine klassische Persönlichkeitsstörung.

Der Experte sprach sich gegen eine mögliche Sicherungsverwahrung für den 39-Jährigen aus, bei der Straftäter auch nach Verbüßen ihrer eigentlichen Strafe in Haft bleiben. Er sehe die Tat von Ende Januar als «Einzelgeschehen» und nicht als Tat aus einer konkreten Neigung heraus wie etwa Mordlust, sagte der Sachverständige Michael Rösler zum Richter. «Ich kann Ihnen da keine positive Empfehlung geben.»

Der 39 Jahre alte Hauptangeklagte soll eine junge Polizistin und ihren Kollegen bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer abgelegenen Kreisstraße erschossen haben. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann Jagdwilderei vertuschen wollte.

Nebenangeklagter ebenfalls schuldfähig

Nebenangeklagter ist ein 33 Jahre alter Mann. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll er bei der Tat dabei gewesen sein, aber nicht geschossen haben. Er soll jedoch beim Verwischen der Spuren geholfen haben. Auch bei dem Nebenangeklagten attestierte ein weiterer Sachverständiger eine uneingeschränkte Schuldfähigkeit. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Störung, sagte der Facharzt Ralf Werner. Beide Gutachter beklagten, dass sie nicht persönlich mit den Angeklagten sprechen konnten und sich so bei ihrer Beurteilung auf Beobachtungen im Prozess sowie auf Akten beziehen mussten.

Zu Beginn des 19. Verhandlungstags am Montag führten neue Beweisanträge der Verteidigung zu einem heftigen Wortgefecht. Die Anwälte des Hauptangeklagten beantragten unter anderem ein weiteres Sachverständigengutachten. Oberstaatsanwalt Stefan Orthen kritisierte die Anträge scharf. Er warf der Verteidigung des Hauptangeklagten vor, das Verfahren in die Länge ziehen zu wollen. «Das ist doch kein Kasperletheater hier. Es ist jetzt wirklich Schluss mit diesem Quatsch», meinte er. Die Verteidigung nannte den Vorwurf des Oberstaatsanwalts «dreist».

Richter Raphael Mall wies die Anträge nach fast dreistündiger Beratungspause zurück. Das weitere Gutachten sei nicht nötig, da das Gericht selbst über die nötige Expertise verfüge, sagte er.

Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im nahe gelegenen Saarland festgenommen worden. Der Prozess vor dem Landgericht Kaiserslautern läuft seit Mitte Juni. Am 22. November sollen die Plädoyers gesprochen werden. Das Urteil könnte am 30. November verkündet werden. Am Montag war das öffentliche Interesse erneut groß. Nahezu alle Zuschauer- und Presseplätze im Saal waren besetzt.


Bildnachweis: © Sebastian Gollnow/dpa
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